Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erfassung, Untersuchung, Analyse und Entwicklung von Immobilienprojekten in Deutschland sowie alle Tätigkeiten, die damit mittelbar oder unmittelbar in Verbindung stehen. Um diesen Zweck zu erfüllen ist die Gesellschaft zu dem Erwerb, dem Halten, der Vermietung und Verpachtung, Verwalten und Verwerten von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, dem Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang damit sowie dem Erwerb und dem Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften mit ähnlichem Gesellschaftszweck, jeweils soweit hierfür keine behördliche Genehmigung, insbesondere nach Kreditwesengesetz (KWG) oder nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) erforderlich ist, befugt.