| Gegenstand | - Erwerb, Halten und Veräußerung von (eigenen) Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und sonstigen (eigenen) materiellen und immateriellen Vermögenswerten,
- Verwalten sowohl von eigenen als auch von fremden Grundstücken, Gebäuden und grundstücksgleichen Rechten (Hausverwaltung),
- Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art im eigenen Namen auf eigene Rechnung nicht für Dritte sowie
- Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den unter oben genannten Tätigkeiten. Tätigkeiten, die einer Genehmigung nach § 34c Gewerbeordnung bedürfen, sind ausgeschlossen. |