Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Der Erwerb, die Bebauung, die Veräußerung und Verwaltung von Grundbesitz aller Art im eigenen Namen;
b) die wirtschaftliche Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr für eigene oder fremde Rechnung;
c) die technische Konzeption, Beratung und Betreuung von Bauherren und Investoren sowie die Vermarktung von Bauvorhaben aller Art;
d) die Verwaltung von eigenem und fremdem Grundbesitz, insbesondere auch die Verwaltung von Pflegeheimen und Seniorenresidenzen sowie die Wohnungs- und sonstige Teileigentumsverwaltung;
e) die Verwaltung eigenen Vermögens;
f) der Ankauf und Verkauf von Gebäuden aller Art,
g) die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume sowie der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge.