| Gegenstand | Der Abschluss, die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume, Darlehen, Bausparprodukte sowie die Anlage- und Abschlussvermittlung von Anteilsscheinen von Kapitalanlagegesellschaften oder von ausländichen Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, wobei ausschließlich die Vermittlung zwischen Kunden und unter § 2 Absatz (6) Satz 1 Nr. 8 KWG fallende Unternehmen vorgenommen wird, und die Verschaffung von Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden durch das Unternehmen nicht vorgesehen ist;
- der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an natürlichen und juristischen Personen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, d. h. nicht für Dritte;
- der Erwerb, die Verwaltung, die Verpachtung und die Vermietung von Grundstücken; Grundstücksteilen und grundstücksgleichen Rechten;
- der Erwerb, die Verwaltung, die Verpachtung und die Vermietung von Anlagegegenstaänden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, d. h. nicht für Dritte;
- der An- und Verkauf sowie die Vermittlung von Immobilien;
- weitere erlaubnisfreie Service-Dienstleistungen für andere Unternehmen im Rahmen des Unternehmensgegenstandes. |