| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Durchführung von Immobilieninvestitionen, der An- und Verkauf von Immobilien, die Verwaltung eigener Immobilien sowie die Beteiligung an Unternehmen im Immobilien- und Energiegewerbe, allerdings unter der Voraussetzung, dass alle Tätigkeiten von der Genehmigungspflicht nach § 34 c GewO oder anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht erfasst sind, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Tätigkeiten. |