| Eintragungstext | | Text | Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 15.01.2013 (AZ: 36h IN 4927/12) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg am 31.01.2013 (AZ: 36h IN 4927/12) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG auch aufgelöst. |
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| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss aufgelöst. |
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