| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
2. Zweck der Gesellschaft: Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, der Hilfe für politisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Kriegsopfer sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
3. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung und den Betrieb von stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen und Diensten der Kinder-und Jugendhilfe, der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Weiterbildung für Erwachsene. Dazu unterhält die Gesellschaft unter anderem Kindertagesstätten, betreute Wohn-, Familien- und Hilfeprojekte, Schul-, Sprach-, Aus- und Weiterbildungsprogramme sowie Begegnungs- und Beratungsstätten.
4. Die Hilfe für politisch, ethnisch oder religiös verfolgte, für Flüchtlinge, unbegleiteter minderjährige Flüchtlinge, Kriegsopfer und Menschen mit Migrationshintergrund wird insbesondere verwirklicht durch die Betreuung, Beratung und Begleitung dieses Personenkreises sowie mit der Durchführung von lntegrations- und Sprachkursen sowie beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen.
5. Die Zwecke werden auch verfolgt durch die Beschaffung und Zurverfügungstellung von Wohnraum an Kinder, Jugendliche und sozial schwache Menschen, die aufgrund besonderer Probleme, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Wohnraum haben und dadurch notleidend sind. Kinder und Jugendliche sowie hilfsbedürftige Personen erhalten Unterstützung im Rahmen von kombinierten Wohn- und Betreuungsangeboten. Hierunter fällt auch die Bereitstellung von Wohnungen und Gemeinschaftsräumen.
6. Die Gesellschaft verwirklicht die in Absatz 2 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Gesamtunternehmen "Diakonieverbund Schweicheln" gehörenden steuerbegünstigten Gesellschaften und dem Verein abw - arbeit, bildung, wohnen e. V, durch Erbringung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen aller Art sowie durch Nutzungsüberlassungen.
7. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Die Mittelweitergabe erfolgt insbesondere zugunsten des Vereins "abw arbeit, bildung, wohnen e. V", Berlin, sowie der zum Gesamtunternehmen "Diakonieverbund Schweicheln" gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften. |