| Gegenstand | Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen aller Art, Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an Personengesellschaften sowie Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang damit, sofern hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Die Gesellschaft wird keine erlaubnispflichtigen Geschäfte, die in § 1 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes oder in § 34c der Gewerbeordnung genannt sind, tätigen. |