Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich rund um das Haus wie Hausmeisterdienste und die Vermietung und Verpachtung von Immobilien; Tätigkeiten, für die es eine Genehmigung nach § 34 Gewerbeordnung bedarf, sind ausgeschlossen.