Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen und Grundstücken im eigenen Namen und für eigene Rechnung, die Erbringung von wirtschaftlichen Beratungsleistungen und alle in diesem Zusammenhang erforderlichen oder nützlichen Tätigkeiten, jeweils jedoch unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Tätigkeiten.