| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Verwaltung dieser Beteiligungen, der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Vermietung und die Verwaltung eigenen und fremden Grundeigentums und die Veräußerung eigener Grundstücke und grundstücksgleicher Rechte sowie, durch Subunternehmer, die Sanierung und Modernisierung von eigenen Immobilien und Gebäuden. Ausgenommen sind alle Geschäfte und Maßnahmen, die der Genehmigung nach § 34c der Gewerbeordnung unterliegen. |