Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Vornahme sämtlicher Tätigkeiten und die Erbringung von Dienstleistungen in den Gebieten des Eisenbahnbaus und der Absicherung von Gleisbaustellen.