Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an Gesellschaften als persönlich haftende Gesellschafterin, insbesondere die Beteiligung an der Steinle Group GmbH & Co. KG als Komplementärin.