| Gegenstand | Alle Leistungen aus der Pflegeversicherung sowie ergänzende Hilfen nach dem SGB XII, (ehemals BSHG), ist die Hilfestellung und Beratung bei Anträgen auf Leistungen der Pflegeversicherung, der Nachweis über einen Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 Sozialgesetzbuch XI (SBG), die Pflegeberatung durch examiniertes Pflegepersonal bei den Pflegebedürftigen zu Hause, z.B. Grundpflege (Waschen, Baden, Duschen, Ankleiden, etc.), die Beratung bei Diabetes, Inkontinenz, Stoma, die Anleitung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen, die hauswirtschaftliche Versorgung (Erledigung kleiner Einkäufe, Apothekengänge, etc.), die Haushaltshilfe (Weiterführung des Haushaltes, in dem ein Kind unter zwölf Jahren lebt), die Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung und Benutzung von benötigten Hilfsmitteln (Pflegebett, Rollstuhl, Badewannenlift, Inkontinenzmittel, etc.), die Vermittlung von Fußpflege, Krankengymnastik, Friseur auf Rädern, Essen auf Rädern, Beratung und Übersetzungshilfen im Umgang mit Behörden und Institutionen, die soziale Betreuung Begleitungen außer Haus, Mobilisation (Treppen steigen, kleinere Spaziergänge) sowie die Durchführung aller Geschäfte, die dem Geschäftszweck dienlich sind. |