| Gegenstand | Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Vermietung, die Modernisierung und die Veräußerung von eigenem Grundeigentum, Wohnungseigentum und grundstücksgleichen Rechten. Ausgenommen sind alle nach § 34 c Gewerbeordnung erlaubnispfiichtigen Tätigkeiten und Handlungen. |