Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.07.2014 ermächtigt, das Stammkapital bis zum 31.12.2018 um bis zu 50.000 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2014/I)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der Bau von Orgeln einschließlich ihrer Installation sowie die Ausführung von Reparaturen und der An- und Verkauf von Orgeln und deren Zubehör sowie die Herstellung von Gegenständen, die vom Zweck der Produktionsart ähnlich sind.