Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 12./15.03.2018 mit der Augenklinik Dardenne SE mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 19747), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 24.04.2018 zugestimmt hat.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung und das Betreiben von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) gemäß § 95 Abs. 1 und 2 SGB V als Leistungserbringer, der an der ambulanten medizinischen Versorgung der versichernden gesetzlichen Krankenversicherungen teilnimmt. Hierbei soll durch Anstellung von Ärzten und unter Mitwirkung niedergelassener Ärzte sowie weiteren Leistungserbringern und unter Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung und unter Beachtung des ärztlichen Berufsrechts zusammengearbeitet werden und es sollen weitere Versorgungsformen mit Krankenkassen, insbesondere Verträge zur integrierten Versorgung gestaltet werden. Die medizinischen Versorgungszentren dienen insbesondere der ambulanten ärztlichen Versorgung von drogenabhängigen Menschen, deren Behandlung eine langfristig angelegte integrative ambulante ärztliche Betreuung notwendig macht.