Der Vorstand ist durch Satzung vom 30.05.2007 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30. April 2012 um einen Betrag bis zu 25.000 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2007/I)
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, der Betrieb und die Vermarktung von eigenen und fremden Webseiten und online-Applikationen sowie die Erbringung damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen. Die Verwaltung eigenen Vermögens in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Die Geschäftsführung unterliegt dabei keinerlei Beschränkungen.