Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Bebauung, die Veräußerung und Verwaltung von Grundbesitz aller Art im eigenen Namen; Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach § 34c GewO bedürfen, werden nicht ausgeübt.