Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Vertrieb und Handel mit Holzhäusern, insbesondere Blockhäusern, die Verwaltung eigenen Vermögens.