Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die gemeinsame Förderung und Entwicklung des Versicherungsgeschäftes und damit zusammenhängender Geschäfte;
die agenturmäßige Führung und Bearbeitung des Versicherungsgeschäftes für alle Versicherer (KRAVAG-Gesellschaften und ggf. weitere Gesellschaften) in den Funktionen Akquisition, Kundenbetreuung, Vertragsbearbeitung, Beitragsinkasso sowie die Schadenbearbeitung. Die Gesellschaft kann nach Absprache mit der KRAVAG auch Geschäft über den selbst vermittelten und betreuten Bestand hinaus übernehmen. Das Beitragsinkasso kann an die Versicherer abgegeben werden;
die Schaffung und Unterhaltung aller für den Unternehmensgegenstand geeigneten Mittel und Einrichtungen.