Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Immobilien, insbesondere Wohnungen und Wohngebäuden.