| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist, behinderte Menschen vor sozialer und gesundheitlicher Gefährdung zu bewahren und ihre Integration zu fördern. Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft die dafür erforderlichen Einrichungen, insbesondere ein stationäres Behindertenwohnheim, errichten, betreiben und verwalten. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn der Vorschriften des Abschnitts "steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. |