| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Grundstücken und Beteiligungen an Gesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland. Die Gesellschaft ist berechtigt, Tätigkeiten auszuüben, die der Erlaubnis nach § 34c GewO bedürfen. |