Der Vorstand ist durch satzungsändernden Beschluss vom 13.11.2010 ermächtigt, das Grundkapital um bis zu 27.000,00 EUR bis einschließlich 30.03.2011 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010/I)
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.