| Gegenstand | Entwicklung, An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentumseinheiten, die Verwaltung eigenen Vermögens, Beteiligung an anderen Unternehmen sowie Übernahme deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung. Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung sind ausgeschlossen. |