| Gegenstand | Grundstücks- und Immobilienverwaltung von eigenem Grundbesitz. Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung werden ausgeschlossen, der Betrieb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen, die Beteiligung an solchen, insbesondere als Komplementärgesellschaft, deren Vertretung und Geschäftsführung. |