| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Die Geschäftsführer sind vom Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen bezüglich des Abschlusses von Beteiligungsgeschäften und zum Abschluss von Rechtsgeschäften zwischen der GmbH und einer Beteiligungsgesellschaft befreit. |