| Gegenstand | Der An- und Verkauf von lmmobilien, die Vermietung, Verwaltung und Vermittlung von eigenen und fremden lmmobilien und die Erbringung von immobilienbezogenen Dienstleistungen aller Art, insbesondere die Vorbereitung, Planung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr oder Baubetreuer, soweit diese Tätigkeiten nicht genehmigungspflichtig sind. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten dürfen erst nach Erhalt etwa notwendiger Genehmigungen aufgenommen werden |