Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Durchführung von Hochbauten und die Sanierung von Altbauten im Rahmen des Maurer- und Betonbauer- und des Zimmererhandwerks. Tätigkeiten gem. § 34c GewO werden ausgeschlossen.