Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien oder Teilen davon, ausschließlich aller Tätigkeiten, die unter § 34c Gewerbeordnung fallen.