mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung sowie die Vermietung von Immobilien in Berlin und Deutschland. Ausgenommen sind alle Tätigkeiten, die unter § 34 c Gewerbeordnung fallen.