| Gegenstand | Erwerb, Halten und Veräußerung von (eigenen) Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und sonstigen materiellen und immateriellen Vermögenswerten sowie Verwalten sowohl von eigenen als auch von fremden Grundstücken, Gebäuden und grundstücksgleichen Rechten (Hausverwaltung) und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen alter Art sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang damit soweit hierfür keine behördliche Genehmigung, insbesondere nach § 34 c GewO, erforderlich ist. |