Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenem und fremden Grundbesitz, die Verwaltung von Gemeinschafts- und Sondereigentum nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes als auch die Vermietung, der Verkauf und die Vermittlung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten gemäß § 34 c Gewerbeordnung.