| Gegenstand | Vorrangig eine sichere und sozialverantwortbare Wohnungsversorgung aller Schichten der Bevölkerung zu befördern (kirchlich-sozialer Zweck), wobei die Gesellschaft ihre Geschäfte nach kirchlich-sozialen Bestimmungen im Sinne des Gesellschaftsvertrages führt. Die Errichtung, Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus, der Dorferneuerung und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. |