Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und deren Verwaltung. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Tätigkeit als Bauträger mit Genehmigung nach § 34 c GewO. Weitere genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.