Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
Gegenstand
Verwaltung und Verwertung von Grundstücken, insbesondere die Vermietung, Verpachtung, Verpfändung, Veräußerung sowie der Erwerb von Grundstücken.