| Gegenstand | Die Durchführung von Transfermaßnahmen, d.h. die Aufnahme von Arbeitnehmern aus anderen Unternehmen, um damit Arbeitslosigkeit zu verhindern; die Arbeitnehmer zu betreuen, zu qualifizieren und zu vermitteln sowie die Betreuung und Beratung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, einschließlich der Gründung von Unterstützungskassen als soziale Einrichtungen, die das eigene Vermögen für Betriebsangehörige verwalten. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt. |