| Gegenstand | 2) Die Beteiligung an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Geschäftsgegenstand.
-Die Übernahme der Geschäftsführung von und die Beteiligung an Unternehmen, die sich mit der industriellen Bearbeitung von belichtetem Filmmaterial (Fotolabors) befassen;
-der Betrieb von Fotolaboren;
-der Betrieb von anderen Handelsgeschäften auf dem Gebiet der Fotoartikel und der Fotobearbeitung;
-Herstellung von Computer-Programmen und deren Vertrieb;
-Vertrieb und Installation Computer-Hardware mit Zubehör und Videoanlagen;
-Dienstleistungen für Computer-Anwender;
-Vertrieb und Installation von Büroausstattung und Möbel;
-Haus- und Grundstücksverwaltung;
-betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen, die mit dem sonstigen Gegenstand des Unternehmens im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. |