| Gegenstand | Die Durchführung von Architekten- und Ingenieurleistungen im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs an Immobilien, einschließlich der Erbringung von diesbezüglichen Leistungen der Baubetreuung und des Managements von Hochbaumaßnahmen, sowie sonstige Dienstleistungen bei der Vorbereitung und Steuerung von Planungs- und Baumaßnahmen. Tätigkeiten, die der Genehmigung nach § 34c der Gewerbeordnung bedürfen, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft wird die für die Berufsausübung nach § 4 Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) geltenden Berufspflichten beachten. |