Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Immobilien auf eigene Rechnung und die Verwaltung eigenen Grundbesitzes; Tätigkeiten gem. § 34 c GewO sind vom Unternehmensgegenstand nicht umfasst.