| Gegenstand | Die Vermittlung von Versicherungen und Geschäften über den Erwerb von Anteilsscheinen von Kapitalanlagegesellschaften und ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, zwischen Kunden und lizensierten Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, Kapitalanlagegesellschaften, ausländischen Investmentgesellschaften sowie Kreditinstituten und Wertpapierhandelsuntemehmen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen.
Ferner: Die Vermittlung von Grundstücken, grundstücks- gleichen Rechten, gewerblichen Räumen und Wohnräumen sowie die Vermittlung von Darlehen gemäß § 34 c der Gewerbeordnung - GewO. |