Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und Weiterveräußerung von Grundstücken, insbesondere des Grundstücks in Berlin-Prenzlauer Berg,
Schönhauser Allee 55. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 34 c GewO sind ausgeschlossen.