| Gegenstand | Die Beförderung, Lagerung, Entsorgung und Vernichtung von Papieren, Akten und Dateiträgern. Bei der Beförderung von Gütern wird das zulässige Gesamtgewicht des Kraftfahrzeuges einschließlich Anhänger, Fahrer und Ladung bis 3,5 Tonnen nicht überschritten, eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes von 3,5 Tonnen bei der Beförderung von Gütern ist ausgeschlossen. |