Ist ein Geschäftsführer (director) bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer (directors) bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer (directors) gemeinschaftlich vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung: Fußboden- und Parkettverlegung, Handel mit Heimtextilien, Bodenbelägen, Parkett und Zubehör, Schreibwaren, Spielwaren, Textilien, Feuerwerkskörpern.