| Gegenstand | Der Betrieb von Gaststätten, jedoch erst nach Erteilung der dazu erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen sowie der Import und Export und der Einzelhandel und Großhandel mit Lebensmitteln aller Art, darunter Fisch, Meeresfrüchte, Wein, Fleisch und ähnliche Artikel. |