| Gegenstand | Ankauf, Bebauung, Verwaltung und Verkauf von eigenen Immobilien einschließlich Geschäfte nach § 34c GewO, und zwar insbesondere der Abschluss von Verträgen (Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss) über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen |