Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Beratung, Schulung und der Vertrieb im IT-Bereich sowie die Betreuung und Verwaltung von Immobilienbesitz unter Ausschluss des § 34c GewO sowie genehmigungsfreie Dienstleistungen.