| Gegenstand | die Verwaltung (insbesondere Vermietung, Verkauf, Halten) des eigenen Grundbesitzes Quartier 205 in Berlin sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Tätigkeiten, welche eine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung erfordern, werden nicht betrieben.
Die Gesellschaft darf neben Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten nur Gegenstände erwerben, die zur Bewirtschaftung ihres Grundbesitzes erforderlich sind. Die Gesellschaft ist weiterhin zur Vornahme aller Handlungen berechtigt, die in den Grenzen des vorstehenden Gegenstands der Gesellschaft für die Gesellschaft vorteilhaft sind oder sein könnten und nicht gesetzlich verboten sind. |