| Gegenstand | Die Gründung, der Aufbau und nach Erteilung der dafür erforderlichen Zulassung der Betrieb einschließlich der Bewirtschaftung, Vermietung, Verpachtung und Verwaltung fachübergreifender ärztlich geleiteter Einrichtungen, in denen Ärzte bzw. Zahnärzte, die in das Arztregister bzw. Zahnarztregister eingetragen sind, als Angestellte oder Vertrags(zahn)ärzte tätig sind (Medizinische Versorgungszentren nach § 95 Abs. 1 S. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch). |